
JM Golf Travel
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sehr geehrter Reisegast,
die nachfolgenden Bestimmungen und Hinweise werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen als Kunden und JM Golf Travel als Reiseveranstalter zu Stande kommenden Reisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und die Informationsvorschriften für Reiseveranstalter gemäß §§ 4 - 11 BGB-InfoV (Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht) und füllen diese aus.
Bitte lesen Sie daher diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!
1. Abschluss des Reisevertrages, Reisebestätigung
1.1 Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde JM Golf Travel den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. An die Buchung ist der Kunde 7 Tage gebunden. Grundlage der
Buchung sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von JM Golf Travel für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden vorliegen.
1.2 Die Reiseanmeldung kann schriftlich, mündlich, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) vorgenommen werden. Bei elektronischen Buchungen bestätigt JM Golf Travel den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg, wobei diese Bestätigung noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrages darstellt.
1.3 Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch eine ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.4 Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch JM Golf Travel zustande. Die Annahmeerklärung bedarf keiner bestimmten Form, so dass auch mündliche und telefonische Buchungsbestätigungen durch JM Golf Travel für den Kunden rechtsverbindlich sind. Bei mündlichen oder telefonischen Buchungen übermittelt JM Golf Travel eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung an den Kunden. Mündliche oder telefonische Buchungen des Kunden führen bei entsprechender mündlicher oder telefonischer Buchungsbestätigung durch JM Golf Travel jedoch auch dann zum verbindlichen Vertragsschluss, wenn die schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung dem Kunden nicht zugeht.
1.5 Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von JM Golf Travel vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist JM Golf Travel die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung erklärt.
1.6 Die aufgrund der Anmeldung erfassten Daten dienen ausschließlich der Bearbeitung der Reise und zur Kundenbetreuung.
2. Bezahlung
2.1 JM Golf Travel darf Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur fordern oder annehmen, wenn dem Kunden zuvor ein Sicherungsschein gemäß § 651 k BGB ausgehändigt worden ist.
2.2 Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines bei Flugpauschalreisen eine Anzahlung in Höhe von 30% des Reisepreises zur Zahlung fällig, bei allen anderen Reisen eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises. Gebuchte Greenfees sind hiervon abweichend zusätzlich voll zu bezahlen, soweit in der Reiseausschreibung hierauf ausdrücklich hingewiesen wurde. Die Restzahlung wird 27 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 8 genannten Grund abgesagt werden kann.
2.3 Zahlungen können in bar, per Überweisung oder Kreditkarte geleistet werden. Soweit bei Zahlung per Kreditkarte das ausführende Kreditinstitut eine Bearbeitungsgebühr erhebt, wird diese gemeinsam mit der Anzahlung abgebucht.
2.4 Nach vollständiger Zahlung des Reisepreises erhält der Kunde die Reiseunterlagen ausgehändigt. Sollte der Kunde die Reiseunterlagen trotz vollständiger Zahlung des Reisepreises nicht erhalten haben, so hat der Kunde JM Golf Travel rechtzeitig darüber zu informieren. 2.5 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl JM Golf Travel zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist JM Golf Travel berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5.2 Satz 2 bis 5.5 zu belasten.
3. Leistungsänderungen
3.1 Änderungen oder Abweichungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von JM Golf Travel nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht erheblich beeinträchtigen. Insbesondere ist ein in der Reiseausschreibung namentlich aufgeführter Begleiter (Tour Guide und/oder Golf Pro) nicht Vertragsinhalt. Sollte dieser Begleiter die Reise nicht begleiten können, kommt ein von JM Golf Travel bestimmter Ersatz zum Einsatz. Ein Wechsel der Begleitperson stellt keine wesentliche Vertragsänderung dar und berechtigt den Kunden nicht zu einer kostenfreien Annullierung.
3.2 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. 3.3 JM Golf Travel ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen oder - abweichungen unverzüglich nach Kenntniserlangung zu informieren.
3.4 Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer zumindest gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn JM Golf Travel in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Die vorgenannten Rechte hat der Kunde unverzüglich nach der Erklärung durch JM Golf Travel über die Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen.
4. Preisänderungen
4.1 Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages möglich, insbesondere im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten, der Treibstoffkosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse.
4.2 Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn JM Golf Travel in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten.
5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn, Stornokosten
5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber JM Golf Travel unter der am Ende der Reisebedingungen angegebenen Anschrift zu erklären. Der Rücktritt kann sowohl mündlich / fernmündlich als auch schriftlich oder in Textform erklärt werden.
5.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert JM Golf Travel den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann JM Golf Travel, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.
5.3 JM Golf Travel hat bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:
a) bei Flugpauschalreisen mit Linien- oder Charterflug:
- bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 20% des Reisepreises p. P.
- vom 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 30% des Reisepreises p. P.
- vom 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 40% des Reisepreises p. P.
- vom 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 60% des Reisepreises p. P.
- vom 6. bis zum Vortag des Reisebeginns 80% des Reisepreises p. P.
- bei Rücktritt am Abreisetag oder bei Nichtantritt der Reise 90% des Reisepreises p. P.
b) bei vom Kunden selbst oder über einen Dritten gebuchten Flugreisen mit Linien- oder
Charterflug sowie bei Reisen ohne Flug:
- bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 10% des Reisepreises p. P.
- vom 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 30% des Reisepreises p. P.
- vom 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises p. P.
- vom 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 75% des Reisepreises p. P.
- vom 6. bis zum Vortag des Reisebeginns 80% des Reisepreises p. P.
- bei Rücktritt am Abreisetag oder bei Nichtantritt der Reise 90% des Reisepreises p. P.
c) Vom Kunden auch im Falle des Rücktritts in voller Höhe zu tragen sind jedoch
- Flugpreis nach der Ticketerstellung;
- gebuchte Greenfees, soweit in der Reiseausschreibung ausdrücklich darauf hingewiesen wird;
- die Aufwendungen des begleitenden Pros (Unterricht, Platzbegleitung, Beratung etc.), soweit in der Reiseausschreibung ausdrücklich darauf hingewiesen wird.
d) Auf den übrigen Reisepreis (Hotel, Transfers vor Ort, Führungen, Eintrittspreise etc.) berechnet sich die Entschädigung je nach Art der Reise wie unter Buchstabe a) bzw. b) dargestellt.
5.4 Dem Kunden bleibt in jedem Fall der Nachweis unbenommen, dass JM Golf Travel überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Wird dieser Nachweis jedoch nicht geführt, so ist der Kunde verpflichtet den auf Grundlage der unter Ziffer 5.3 Buchstabe a) bzw. b) dargestellten Pauschalen errechneten Betrag zu zahlen, sofern nicht JM Golf Travel seinerseits nach Maßgabe nachstehender Ziffer 5.5 einen höheren Schaden nachweist.
5.5 JM Golf Travel behält sich insoweit seinerseits vor, in Abweichung von den unter Ziffer 5.3 Buchstabe a) bzw. b) aufgeführten Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit JM Golf Travel nachweisen kann, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist JM Golf Travel verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer möglichen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
5.6 Dem Kunden wird sowohl der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung (RRV) als auch einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit dringend empfohlen. Diese Kosten sind nicht im Reisepreis enthalten. Die RRV ersetzt dem Kunden in vielen Fällen den größten Teil der vereinbarten Stornokosten, wenn der Kunde beispielsweise krankheitsbedingt von der Reise zurückgetreten ist.
6. Umbuchungen, Ersatzteilnehmer
6.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann JM Golf Travel bei Einhaltung der nachfolgenden Fristen ein Umbuchungsentgelt pro Kunden erheben. Soweit vor der Zusage der Umbuchung nichts anderes im Einzelfall vereinbart ist, beträgt das Umbuchungsentgelt für Umbuchungen bis 30 Tage vor Reisebeginn 25,00 €, bei Linienflügen 80,00 €, pro Umbuchungsvorgang und Kunden.
6.2 Umbuchungswünsche des Kunden, die zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt noch möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 5. zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
6.3 Bis zum Reisebeginn kann sich jeder angemeldete Reiseteilnehmer durch einen Dritten ersetzen lassen, wenn dies JM Golf Travel zuvor mitgeteilt wird. JM Golf Travel kann jedoch dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt (z.B. Handicapbeschränkung) oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, so haftet der Kunde mit dieser zusammen als Gesamtschuldner für den Reisepreis und für die durch den Eintritt der Ersatzperson entstandenen Mehrkosten.
7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
7.1 Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus anderen wichtigen, ihm zurechenbaren Gründen nicht in Anspruch, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises.
7.2 JM Golf Travel wird sich in diesem Fall jedoch um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
7.3 Als Ausgleich für die gem. Ziffer 2 Satz 1 anfallenden zusätzlichen Mühen und Kosten ist JM Golf Travel berechtigt, 20% des dadurch erstatteten Betrages einzubehalten.
8. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
8.1 JM Golf Travel kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen vom Reisevertrag zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch JM Golf Travel muss in der jeweiligen Reiseausschreibung angegeben sein.
b) JM Golf Travel hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist deutlich lesbar in der Reisebestätigung anzugeben oder dort auf die Reiseausschreibung hinzuweisen.
c) JM Golf Travel hat dem Kunden gegenüber den Rücktritt unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird
d) Ein Rücktritt durch JM Golf Travel wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl ist nur bis 4 Wochen vor Reisebeginn zulässig.
8.2 Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde seine auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen unverzüglich zurück.
8.3 Sollte JM Golf Travel den Reisevertrag nach Ziffer 1 kündigen, so ist der Kunde berechtigt die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, sofern JM Golf Travel in der Lage ist eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise durch JM Golf Travel diesem gegenüber geltend zu machen.
9. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
JM Golf Travel kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch JM Golf Travel nachhaltig stört oder wenn der Kunde sich in solch einem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt JM Golf Travel aus diesem Grund, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
10. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
10.1. Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt (z. B. Krieg, Naturkatastrophen) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Kunde als auch JM Golf Travel den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so verliert JM Golf Travel den Anspruch auf den Reisepreis, kann aber für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Im Fall der Kündigung durch JM Golf Travel stehen dem Kunden auch die in Ziffer 8.3. genannten Rechte zu.
10.2. Ergeben sich die zu einer Kündigung nach Ziffer 1 berechtigenden Umstände nach Antritt derReise, so kann der Vertrag ebenfalls von beiden Seiten gekündigt werden. JM Golf Travel wird dann sofort die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen treffen, insbesondere wird der Kunde, falls eine Rückbeförderung im Reisevertrag vorgesehen war, zurückbefördert. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind vom Kunden und von JM Golf Travel je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Kunden zur Last.
11. Gewährleistung
11.1 Abhilfe, Mängelanzeige
Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich der Reiseleitung am Urlaubsort anzuzeigen, ist eine Reiseleitung am Urlaubsort nicht vorhanden, so sind etwaige Mängel unverzüglich JM Golf Travel unter der nachfolgend angegebenen Anschrift anzuzeigen
Telefon: +49 (0) 9421 - 86 999 30
E-Mail: office@jm-golftravel.de
Telefax: +49 (0) 9421 - 86 999 303
Die Reiseleitung ist beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. JM Golf Travel kann die Abhilfe aber verweigern, wenn diese einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Die Reiseleitung ist nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen.
11.2 Minderung
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Kunde eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit der Buchung der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Kunde schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
11.3 Kündigung des Vertrages
Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Kunde den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt wenn dem Kunden die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, für JM Golf Travel erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist jedoch erst zulässig, wenn der Kunde JM Golf Travel eine angemessene Frist zur Abhilfe gesetzt hat und JM Golf Travel diese ohne Abhilfe zu leisten verstreichen hat lassen. Der Bestimmung einer Frist zur Abhilfe bedarf es aber nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von JM Golf Travel verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. Wird der Vertrag danach aufgehoben, behält der Kunde den Anspruch auf Rückbeförderung, schuldet aber den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen nicht völlig wertlos für den Kunden waren.
11.4 Schadensersatz
Unbeschadet der Minderung oder der Kündigung kann der Kunde Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den JM Golf Travel nicht zu vertreten hat.
12. Gepäckverlust, Gepäckbeschädigung, Gepäckverspätung
JM Golf Travel empfiehlt Schäden bei aufgegebenem Gepäck oder Verlust sofort nach Ankunft - am besten noch im Flughafengebäude - der Fluggesellschaft zu melden. Die Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaft sind zu beachten, es gelten deren Beförderungsbedingungen. Ohne eine Kopie des Schadenformulars P.I.R. (Property Irregularity Report) ist eine Anspruchsstellung bei der Fluggesellschaft ausgeschlossen. Die Fluggesellschaften haften nur mit bestimmten Beträgen je nach Gewicht des Gepäckstückes, das bei Aufgabe im Flugticket eingetragen wird. Zur Anspruchsstellung muss der Kunde den Flugschein und Gepäckabschnitt vorweisen. Die Bestätigung des Reiseleiters
oder einer Person, die nicht im Auftrag der Fluggesellschaft handelt, ist wertlos. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen nach Entdeckung des Schadens, bei Gepäckverspätung innerhalb 21 Tagen nach Erhalt des Gepäcks vorzunehmen.
13. Haftungsbeschränkungen
13.1 Die vertragliche Haftung von JM Golf Travel für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt worden ist oder soweit JM Golf Travel für einen dem Kunden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
13.2 Die deliktische Haftung von JM Golf Travel für Sachschäden, die weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunde und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Gepäck nach dem Montrealer Abkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.
13.3 Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich auch JM Golf Travel gegenüber dem Kunden hierauf berufen.
13.4. JM Golf Travel haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, wenn diese Reiseleistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter gleichzeitiger Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet sind, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von JM Golf Travel sind. JM Golf Travel haftet jedoch, wenn für einen Schaden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- und Organisationspflichten durch JM Golf Travel ursächlich geworden ist.
14. Ausschluss von Ansprüchen
14.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Frist beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber JM Golf Travel unter der am Ende der Reisebedingungen angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war.
14.2 Diese Monatsfrist gilt jedoch nicht für die Anmeldung von Gepäckschäden, Gepäckverzögerungen oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen. Hier gelten die gesetzlichen
Bestimmungen, insoweit wird auch verwiesen auf Ziffer 12.
15. Verjährung
15.1 Ansprüche des Kunden nach den §§ 651 c bis 651 f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von JM Golf Travel beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von JM Golf Travel oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von JM Golf Travel beruhen.
15.2 Alle übrigen Ansprüche des Kunden nach den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr.
15.3 Die Verjährung beginnt mit dem Tag, der dem Tag der des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
15.4 Schweben zwischen dem Kunden und JM Golf Travel Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder JM GOLF Travel die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
16.Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
16.1 Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet JM Golf Travel, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen vor oder spätestens bei der Buchung zu informieren.
16.2 Steht / stehen bei der Buchung die ausführende(n) Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist JM Golf Travel verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald JM Golf Travel weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, hat er den Kunden zu informieren.
16.3 Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss JM Golf Travel den Kunden über den Wechsel informieren. JM Golf Travel wird unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird.
16.4 Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte „Black List“ (Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist.), ist direkt auf folgender Internetseite abrufbar: http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/.
17. Pass-, Visa und Gesundheitsvorschriften
17.1 JM Golf Travel wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaften, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z. B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.
17.2 Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente - bitte achten Sie darauf, dass Ihr Reisepass oder Ihr Personalausweis für die gebuchte Reise noch eine ausreichende Gültigkeitsdauer aufweist -, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn JM Golf Travel schuldhaft gar nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
17.3 JM Golf Travel haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass JM Golf Travel eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.
18. Rechtswahl
Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und JM Golf Travel findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen des Kunden gegen JM Golf Travel im Ausland für die Haftung von JM Golf Travel dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
19. Gerichtsstand
19.1 Für alle Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Kunden und JM Golf Travel gilt als Gerichtsstand Straubing. Dies gilt auch für die Geltendmachung von Ansprüchen im Wege des Mahnverfahrens. Die Möglichkeit des Kunden, Klage gegen JM Golf Travel auch an jedem anderen gegründeten Gerichtsstand zu erheben, bleibt unberührt.
19.2 Für Klagen von JM Golf Travel gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Straubing vereinbart.19.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und JM Golf Travel anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder
b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.
20. Versicherungen
20.1 Insolvenzschutz-Versicherung
JM Golf Travel ist nur dann berechtigt, vom Kunden Zahlungen auf den Reisepreis (auch Anzahlung) zu verlangen, wenn sichergestellt ist, dass dem Kunden bei Ausfall von Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Reiseveranstalters der gezahlte Reisepreis und notwendige Aufwendungen für die Rückreise erstattet werden (vgl. § 651 k BGB). Dementsprechend hat JM Golf Travel dieses Insolvenzrisiko bei R+V abgesichert. Der Sicherungsschein, der dem Kunden im Falle der Zahlungsunfähigkeit oder der Insolvenz den direkten Anspruch gegen den Versicherer verbrieft, wird dem Kunden spätestens bei Zahlung des (Rest-) Reisepreises zusammen mit den Reiseunterlagen
ausgehändigt.
20.2 Reiseversicherung
Hinsichtlich vom Kunden abschließbarer Reiseversicherungen wird ausdrücklich auf Ziffer 5.6 verwiesen.
21. Sonstiges
21.1 Der Kunde ist verpflichtet, seine empfangenen Unterlagen umgehend auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und im Falle fehlerhafter Ausstellung unverzüglich beim Reiseveranstalter zu reklamieren.
21.2 Der Kunde ist verpflichtet, den Eintritt eines Schadens möglichst zu verhindern und eingetretene Schäden möglichst gering zu halten. Insbesondere hat der Kunde JM Golf Travel auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam zu machen.
21.3 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Gleiches gilt für die vorliegenden Reisebedingungen.
Reiseveranstalter ist:
JM Golf Travel
Inh. James Mullen
Aitrachwiese 6
DE-94330 Aiterhofen
Telefon: +49 (0) 9421 – 86 999 30
Telefax: +49 (0) 9421 – 86 999 303
E-Mail: office@jm-golftravel.de
Ust. Id: DE188818253
Stand der AGB Dezember 2017